Freiberufler und Künstler
Urheberrechtlicher Prioritätsschutz
Schützen Sie sich gegen den Diebstahl von Entwürfen, KnowHow, Ideen, sourcecodes und geistigem Eigentum. Urheberrechtliche Werke sind mangels öffentlichem Register (anders als bei Marken und Patenten) besonders gefährdet und verlangen im Besonderen die Eigeninitiative des Urhebers, um bei rechtlichen Auseinandersetzungen einen stichhaltigen Urhebernachweis erbringen zu können.
Durch einen qualifizierten Zeitstempel gemäß § 2 Nr. 14 SigG können Sie einfach und für wenige Cent beliebige Werke rechtssicher priorisieren. Dazu wird von der Datei ein eindeutiger Fingerabdruck ermittelt (Hash) und bei einem staatlich akkreditierten Trust-Center hinterlegt. Im Streitfall können Sie die Priorität nicht nur beweisen, sondern auch einen möglichen Prozess erheblich abkürzen, da für Ihren Zeitstempel gemäß § 371a ZPO eine Beweislastumkehr greift.
Urheberrechtliche Hinterlegung im Langzeitarchiv
Die Aufbewahrung elektronischer Werke inkl. ihrer Prioritätsnachweise ist eine der technisch schwierigsten Aufgabenstellungen. Dateiformate und Speichermedien sind einem rasanten Wandel unterworfen, sodass die Lesbarkeit elektronischer Daten über einen Zeitraum von 70 Jahren erhebliche technische Aufwendungen erforderlich macht. Verschärft wird das Problem für die rechtlich unverzichtbaren Signaturen. Auch deren Rechtsverbindlichkeit ist endlich, da Algorithmen verfallen und durch neue, rechtsgültige ersetzt werden müssen. Diese schwierigen und anspruchsvollen Aufgaben übernehmen Langzeitarchivsysteme. Wie bieten Ihnen für die Aufbewahrung wichtiger Werkkopien und der Prioritätsdaten Langzeitarchivlösungen, die höchsten Ansprüchen gerecht werden.